An dieser Stelle haben wir für sie Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt. Für weitere Fragen und die Erstellung eines persönlichen Angebotes stehen ihnen unsere erfahrenen Mitarbeiter in den Filialen gerne zur Verfügung.
Muß eine Grabanlage genehmigt werden?
Jede Grabanlage muß von der zuständigen Friedhofsverwaltung oder Kirchengemeinde genehmigt werden. Gerne erledigen wir für sie die notwendigen Formalitäten.
Wann kann ein Grabmal aufgestellt werden?
Der richtige Zeitpunkt für die Aufstellung eines Grabmales ist von vielen Faktoren abhängig. So spielen Faktoren, wie Position und Art der Grabstätte, Bodenbeschaffenheit und Wetterbedingungen eine entscheidende Rolle. Theoretisch sind Aufstellungen auf Urnengräbern sofort und auf Erdbestattungsgräbern nach ca. 3 bis 12 Monaten möglich.
Was kostet mich ein Grabmal?
Die Kosten variieren je nach Art, Material, Größe und Bearbeitung. Gerne erstellen wir ein für sie passendes Angebot.
Wie lange sind die Lieferzeiten?
Die Lieferzeit beträgt abhängig von der Saison 2 bis 3 Wochen. Sollte einmal etwas nicht vorrätig sein, kann die Lieferung bis zu drei Monate dauern, da das Material aus aller Welt auf dem Seeweg angeliefert wird. Eine rechtzeitige Anfrage garantiert die Fertigstellung zu ihrem Wunschtermin.
Welcher Unterschied besteht zwischen Wahlgräbern und Reihengräbern?
Bei Wahlgräbern können sie im Unterschied zu Reihengräbern die Nutzungszeit nach Ablauf verlängern.
Was ist die Ruhe- und Nutzungszeit?
Innerhalb der Ruhezeit darf das Grab nicht neu belegt werden. Die Nutzungszeit bestimmt den Zeitraum der Nutzungsrechte an einer Grabstätte. Die Zeiten werden durch die Friedhofsordnung der jeweiligen Gemeinden bestimmt.
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